Warum es in Deutschland keinen staatlichen Historienbericht gibt
Das Kraftfahrt-Bundesamt führt das Zentrale Fahrzeugregister, gibt Halterdaten aber nur unter engen Voraussetzungen heraus: Nach § 39 StVG brauchen Sie ein berechtigtes Interesse, etwa zur Durchsetzung von Ansprüchen nach einem Verkehrsunfall. Die Gebühr für eine schriftliche Auskunft liegt laut Gebührenordnung bei 5,10 €. Für einen geplanten Autokauf ist diese Auskunft nicht gedacht – und sie enthält weder Kilometerstände noch Unfälle.
Anders als etwa in Spanien oder Frankreich müssen Sie die Historie deshalb aus Unterlagen des Verkäufers und aus privaten Datenquellen zusammensetzen.
Schritt 1: Identität und Halter prüfen
- Vergleichen Sie die FIN am Auto mit Feld E in Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II.
- Lassen Sie sich Teil II im Original zeigen: Dort stehen die Anzahl der bisherigen Halter und das Datum der Erstzulassung. Wer Teil II nicht vorlegen kann, kann das Auto in der Regel nicht ummelden lassen.
- Vergleichen Sie den Namen im Personalausweis des Verkäufers mit dem zuletzt eingetragenen Halter. Weicht er ab, fragen Sie nach dem Grund (Händler, Erbschaft, Firmenwagen).
Schritt 2: Kilometerstände sammeln
Legen Sie eine Tabelle mit Datum, Kilometerstand und Quelle an. Die besten Quellen in Deutschland:
| Quelle | Was sie belegt | Worauf Sie achten |
|---|---|---|
| HU-Bericht (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) | Kilometerstand am Prüftag, festgestellte Mängel | Die Hauptuntersuchung ist bei Pkw alle zwei Jahre fällig, beim Neuwagen erstmals nach drei Jahren (§ 29 StVZO) |
| Serviceheft / digitales Wartungsheft | Inspektionen mit Datum und Kilometerstand | Stempel und Rechnungen müssen zusammenpassen; digitale Einträge kann eine Markenwerkstatt abrufen |
| Rechnungen | Reparaturen, Reifen, Ölwechsel | Kilometerstand auf der Rechnung notieren |
| Bericht per FIN | Einträge aus Datenbanken, auch aus dem Ausland | Ein leerer Abschnitt ist kein Beweis für Schadensfreiheit |
Schritt 3: Sprünge und Lücken bewerten
Ein Kilometerstand, der niedriger ist als ein früherer, braucht einen Beleg – etwa ein getauschtes Kombiinstrument mit Werkstattrechnung. Mehrjährige Lücken ohne HU-Bericht oder Inspektion sind eine Frage an den Verkäufer, keine Formalität. Die Manipulation des Wegstreckenzählers ist in Deutschland nach § 22b StVG strafbar; trotzdem kommt sie vor, weil sie den Preis deutlich erhöht.
Schritt 4: Rückrufe und Schäden prüfen
Die Rückrufdatenbank des KBA ist kostenlos und zeigt Rückrufe nach Hersteller, Modell und Baujahr; ob genau Ihr Fahrzeug betroffen ist und die Maßnahme erledigt wurde, weiß der Hersteller bzw. eine Vertragswerkstatt anhand der FIN. Unfallschäden erkennen Sie an Lackdicke, Spaltmaßen und Schweißnähten – ein Gutachten oder eine Gebrauchtwagenprüfung bei TÜV, DEKRA oder ADAC gibt Sicherheit.
Schritt 5: Bericht per FIN ergänzen
Ein kommerzieller Bericht fasst Einträge aus Versicherungen, Werkstätten, Auktionen und Registern verschiedener Länder zusammen. Besonders nützlich ist er bei Importfahrzeugen und bei Autos mit unvollständigem Serviceheft. Vergleichen Sie die Einträge mit Ihren eigenen Belegen, statt sich allein darauf zu verlassen.
Warnsignale auf einen Blick
- Teil II fehlt oder ist „verloren gegangen“.
- Neues Serviceheft ohne Rechnungen oder Stempel von nicht existierenden Werkstätten.
- Kilometerstand passt nicht zum Verschleiß von Lenkrad, Pedalen und Fahrersitz.
- HU-Berichte werden nicht vorgelegt, obwohl das Auto älter als drei Jahre ist.
- Viele Halter in kurzer Zeit oder ein Re-Import ohne Unterlagen aus dem Herkunftsland.
Häufige Fragen
Kann ich beim KBA die Historie eines Autos abfragen?
Nein, nicht für einen Kauf. Halterdaten gibt es nur bei berechtigtem Interesse nach § 39 StVG, Kilometerstände oder Unfälle gar nicht.
Wie oft wird der Kilometerstand amtlich erfasst?
Bei jeder Hauptuntersuchung: bei Pkw alle zwei Jahre, beim Neuwagen erstmals nach drei Jahren. Dazwischen liefern Serviceheft und Rechnungen weitere Punkte.
Ersetzt ein Historienbericht die Gebrauchtwagenprüfung?
Nein. Er zeigt erfasste Ereignisse. Den technischen Zustand beurteilt nur eine Prüfung am Fahrzeug.


